Ratgeber · 42. BImSchV

42. BImSchV — die Pflichten für Betreiber von Verdunstungskühlanlagen

Seit 2017 ist der hygienegerechte Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern bundesweit Pflicht. Wer betreibt, ist verantwortlich — hier die wichtigsten Pflichten im Überblick.

Die 42. BImSchV (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider) regelt seit dem 19. August 2017 den hygienegerechten Betrieb dieser Anlagen. Ziel ist es, die Vermehrung und Verbreitung von Legionellen zu verhindern. Für Betreiber ergeben sich daraus konkrete, überprüfbare Pflichten — bei Verstößen drohen Bußgelder.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern — etwa in Industrie, Rechenzentren, Krankenhäusern, Gewerbe- und Bürogebäuden. Sobald eine Anlage Wasser verrieselt oder verdunstet und dabei Aerosole freisetzen kann, fällt sie in der Regel unter die Verordnung.

Die wichtigsten Pflichten im Überblick

1. Anzeigepflicht

Betreiber müssen ihre Anlage der zuständigen Behörde anzeigen (bundesweit über das elektronische Anzeigeverfahren). Neue Anlagen sind nach Inbetriebnahme fristgerecht zu melden; bestehende Anlagen mussten nach Inkrafttreten der Verordnung angezeigt werden.

2. Regelmäßige Untersuchungen (Probenahme)

Es sind regelmäßige Laboruntersuchungen auf die allgemeine Koloniezahl und auf Legionellen durchzuführen — im Regelbetrieb in der Regel im Abstand von höchstens drei Monaten. Maßgeblich sind drei Stufen:

3. Sachkunde des Personals

Nach § 3 Abs. 4 muss das mit Betrieb, Wartung und Überwachung beauftragte Personal über die erforderliche Sachkunde verfügen. Diese wird in der Schulung zu den Inhalten der VDI 2047 Blatt 2 vermittelt — der etablierte Nachweis.

4. Instandhaltung, Reinigung & Dokumentation

Anlagen sind nach dem Stand der Technik instand zu halten, zu reinigen und zu desinfizieren. Alle Maßnahmen, Messwerte und Ergebnisse sind nachvollziehbar zu dokumentieren (Betriebstagebuch).

5. Melde- und Maßnahmenpflichten

Bei Überschreitung von Prüf- und insbesondere Maßnahmenwerten sind unverzüglich Gegenmaßnahmen einzuleiten und die zuständige Behörde zu informieren.

6. Wiederkehrende Überprüfung durch Sachverständige

Anlagen sind zudem wiederkehrend durch Sachverständige überprüfen zu lassen. Unsere Referenten verfügen über langjährige Praxis als Ingenieure und Sachverständige in der technischen Hygiene.

Was passiert bei Verstößen?

Verstöße gegen die 42. BImSchV sind Ordnungswidrigkeiten und können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Wichtiger noch: Im Schadensfall (z. B. einer Legionellose-Erkrankung) steht die Verantwortung des Betreibers im Fokus. Sachkunde und saubere Dokumentation sind daher nicht nur Pflicht, sondern auch Absicherung.

Sachkunde nachweisen — so geht's

Den geforderten Sachkundenachweis erhalten Sie über unsere VDI 2047 Schulung — als Live-Online-Termin oder Inhouse, mit Hygieneakademie-Zertifikat. Die nächsten Termine und die Anmeldung finden Sie auf der Termin- & Anmeldeseite.

Als kostenlosen Einstieg gibt es unsere Checkliste „Hygienepflichten für Verdunstungskühlanlagen" zum Abhaken.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die 42. BImSchV?

Sie ist am 19. August 2017 in Kraft getreten und gilt seitdem bundesweit für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider.

Wie oft muss auf Legionellen untersucht werden?

Im Regelbetrieb regelmäßig, in der Regel im Abstand von höchstens drei Monaten — auf Legionellen und die allgemeine Koloniezahl.

Brauche ich eine Sachkunde-Schulung?

Ja, nach § 3 Abs. 4 muss das beauftragte Personal sachkundig sein. Die VDI 2047 Schulung deckt das ab.

Wer überprüft die Anlage?

Neben der eigenen Überwachung sind wiederkehrende Überprüfungen durch Sachverständige vorgesehen.

Jetzt VDI 2047 Schulungstermin sichern →