In 5 Schritten zur Bescheinigung
6 Module, im eigenen Tempo
29 €, beliebig oft
sofort, gültig 1 Jahr
Warum Arbeitsschutz in der Gastronomie so wichtig ist
In Küche und Service treffen enge Räume, Zeitdruck, heiße Geräte, scharfe Werkzeuge und nasse Böden zusammen — das Gastgewerbe zählt zu den Branchen mit überdurchschnittlich vielen meldepflichtigen Arbeitsunfällen. Genau deshalb verlangt § 12 Arbeitsschutzgesetz eine Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit und § 4 DGUV Vorschrift 1 die mindestens jährliche Wiederholung. Den allgemeinen Teil dieser Unterweisung bilden wir online ab — flexibel für Schichtbetrieb und wechselnde Teams.
Typische Gefährdungen in Küche & Service
Der Kurs sensibilisiert für die Gefahren, die im gastronomischen Alltag am häufigsten zu Unfällen führen:
- Schnittverletzungen — Messer, Aufschnitt-, Schneid- und Küchenmaschinen
- Verbrennungen & Verbrühungen — Herd, Fritteuse, Kombidämpfer, heißes Fett, Wasserdampf
- Rutsch- und Sturzgefahr — fettige, nasse oder mit Speiseresten bedeckte Böden
- Hitze, Lärm und Belastung — Arbeit an heißen Geräten, laute Spül- und Lüftungstechnik
- Reinigungs- und Desinfektionsmittel — Gefahrstoffe, Haut- und Augenkontakt
- Elektrische Geräte in feuchter Umgebung
- Alleinarbeit und Nachtarbeit sowie psychische Belastung durch Zeitdruck und Gästekontakt
Was der Online-Kurs abdeckt — und was der Betrieb ergänzt
Dieser Kurs deckt den allgemeinen Teil der Arbeitsschutzunterweisung ab: Rechte und Pflichten, das System des Arbeitsschutzes, Erste Hilfe und Brandschutz, sicherer Umgang mit Arbeitsmitteln und PSA, Ergonomie sowie psychische Belastung. Die betriebs- und arbeitsplatzspezifische Unterweisung — an Ihrer konkreten Schneidemaschine, Fritteuse, an Fluchtwegen und mit Ihren Gefahrstoffen — muss der Arbeitgeber vor Ort ergänzen; sie wird durch diese Bescheinigung nicht ersetzt. Die Verantwortung für die Unterweisung verbleibt beim Arbeitgeber.
Gastronomie braucht meist zwei Nachweise
Wer mit Lebensmitteln umgeht, benötigt neben der Arbeitsschutzunterweisung in der Regel auch die Hygienebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4, alle zwei Jahre). Das ist eine eigene Pflicht mit eigenem Nachweis. Beides bekommen Sie bei uns online: zur IfSG-Folgebelehrung für Lebensmittelpersonal →
Für wen die Unterweisung gilt
Für alle Beschäftigten im Gastgewerbe — Köchinnen und Köche, Küchenhilfen, Service- und Thekenkräfte, Spül- und Reinigungspersonal — einschließlich Aushilfen, Teilzeit- und Saisonkräften. Ebenso für Kantinen, Catering, Imbiss, Hotel- und Systemgastronomie. Verantwortlich für Durchführung und Dokumentation ist der Arbeitgeber.
Richtig dokumentieren
Der Nachweis der Unterweisung ist Pflicht (§ 4 DGUV Vorschrift 1). Nach bestandener Prüfung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung als PDF mit Name, Datum und Inhalten — als Beleg für die Unterweisungsdokumentation, die der Betrieb aufbewahrt und im Ernstfall vorlegen kann.
Arbeitsschutz Gastronomie — Allgemeine Unterweisung (Online-Selbstlernkurs)
Online-Selbstlernkurs · Videos kostenlos · optional Abschlussprüfung + Teilnahmebescheinigung (PDF). Deckt den allgemeinen Teil der Unterweisung ab.
Häufige Fragen
Wie oft muss in der Gastronomie unterwiesen werden?
Bei der Einstellung und danach mindestens einmal jährlich (§ 4 DGUV Vorschrift 1) sowie anlassbezogen — etwa bei neuen Geräten, Speisen oder nach einem Unfall. Die Teilnahme ist zu dokumentieren.
Deckt der Kurs die küchenspezifische Unterweisung ab?
Der Kurs vermittelt den allgemeinen Teil der Arbeitsschutzunterweisung. Die betriebs- und arbeitsplatzspezifische Unterweisung an Ihren konkreten Geräten (Fritteuse, Schneidemaschine, Kombidämpfer), Verkehrswegen und Gefahrstoffen ergänzt der Arbeitgeber vor Ort.
Brauche ich zusätzlich die Hygienebelehrung nach IfSG?
In der Regel ja. Wer mit Lebensmitteln umgeht, benötigt zusätzlich die IfSG-Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 — das ist ein eigener Nachweis. Arbeitsschutzunterweisung und Hygienebelehrung sind zwei verschiedene Pflichten.
Gilt die Unterweisung auch für Aushilfen und Saisonkräfte?
Ja. Die Unterweisungspflicht nach § 12 ArbSchG gilt für alle Beschäftigten, einschließlich Teilzeit-, Aushilfs- und Saisonkräften — jeweils vor Aufnahme der Tätigkeit.
Ist die Online-Unterweisung für die Gastronomie rechtlich zulässig?
Ja, sofern die Inhalte verständlich vermittelt werden, der Lernerfolg kontrolliert wird und die Teilnahme dokumentiert ist — das leisten Module, Quiz, Abschlussprüfung und die PDF-Bescheinigung. Die betriebsspezifische Unterweisung ergänzt der Arbeitgeber.
📖 Allgemeine Übersicht: Arbeitsschutz-Unterweisung online (alle Branchen) · Für Lebensmittelpersonal zusätzlich: IfSG-Folgebelehrung