In 5 Schritten zur Bescheinigung
6 Module, im eigenen Tempo
29 €, beliebig oft
sofort, gültig 1 Jahr
Arbeitsschutzunterweisung online — warum sie Pflicht ist
Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten „ausreichend und angemessen" über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen — mit Anweisungen und Erläuterungen, die auf ihren Arbeitsplatz ausgerichtet sind. Das Gesetz nennt ausdrücklich die Anlässe: bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich sowie bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien — jeweils vor Aufnahme der Tätigkeit.
§ 12 verlangt zudem, die Unterweisung „an die Gefährdungsentwicklung anzupassen und erforderlichenfalls regelmäßig zu wiederholen". Wie oft, konkretisiert § 4 der DGUV Vorschrift 1: mindestens einmal jährlich — und dokumentiert.
Diesen allgemeinen Teil der Unterweisung bilden wir online ab: sechs kurze Module, jederzeit abrufbar, im eigenen Tempo.
Wann unterwiesen werden muss
Eine Unterweisung ist nicht nur „einmal im Jahr" fällig, sondern immer dann, wenn sich etwas ändert:
- bei Einstellung neuer Beschäftigter, vor Aufnahme der Tätigkeit
- bei Versetzung oder Veränderungen im Aufgabenbereich
- bei neuen Arbeitsmitteln, Maschinen, Stoffen oder Technologien
- anlassbezogen nach Unfällen, Beinaheunfällen oder erkennbar unsicherem Verhalten
- und im Übrigen als Wiederholung mindestens jährlich (§ 4 DGUV Vorschrift 1)
Der Kurs eignet sich als jährliche Grund- und Auffrischungsunterweisung für den allgemeinen Teil.
Für wen geeignet
Für Beschäftigte praktisch aller Branchen — Büro, Lager, Produktion, Handwerk, Reinigung, Handel und Dienstleistung, auch im Homeoffice — sowie für Arbeitgeber, die die allgemeine Unterweisung effizient und nachweisbar organisieren möchten.
Branchenspezifische Einstiege:
Inhalte (6 Module)
Der Kurs führt durch die Grundlagen des betrieblichen Arbeitsschutzes:
- Einführung & Pflichten — Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Beschäftigten
- System des Arbeitsschutzes — die Gefährdungsbeurteilung als Grundlage aller Maßnahmen
- Erste Hilfe & Brandschutz — richtiges Verhalten im Notfall
- Arbeitsmittel, Elektrik & PSA — sicherer Umgang und persönliche Schutzausrüstung
- Arbeitsplatz & Arbeitszeit — Ergonomie, Ordnung, Verkehrswege
- Psychische Belastung — Belastungsfaktoren erkennen und ansprechen
Nach jedem Modul ein Quiz, am Ende eine Abschlussprüfung.
Was droht ohne Unterweisung?
Die Unterweisungspflicht ist keine Formsache. Wird sie versäumt, kann das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden; hinzu kommen zivil- und gegebenenfalls strafrechtliche Haftungsrisiken sowie Nachteile beim Versicherungsschutz, wenn nach einem Unfall keine dokumentierte Unterweisung vorliegt. Eine nachweisbare Unterweisung schützt daher beide Seiten — Beschäftigte wie Betrieb.
Allgemeiner Teil — wichtiger Hinweis
Dieser Kurs deckt den allgemeinen Teil der Unterweisung ab. Die arbeitsplatz- und betriebsspezifische Unterweisung (konkrete Maschinen, Verkehrswege, Gefahrstoffe, Notfallorganisation Ihres Betriebs) muss der Arbeitgeber ergänzen; sie wird durch diese Bescheinigung nicht ersetzt. Die Verantwortung für die Unterweisung verbleibt beim Arbeitgeber.
Richtig dokumentieren
Der Nachweis der Unterweisung ist Pflicht (§ 4 DGUV Vorschrift 1). Nach bestandener Prüfung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung als PDF mit Name, Datum und Inhalten — als Beleg für die Unterweisungsdokumentation, die der Arbeitgeber aufbewahrt und im Ernstfall vorlegen kann.
Kosten & Bescheinigung
Die Lernvideos sind kostenlos. Optional buchbar ist die Abschlussprüfung mit Teilnahmebescheinigung für 29 € inkl. MwSt, gültig ein Jahr — passend zur jährlichen Wiederholung. Für die Bescheinigung verarbeiten wir nur die dafür nötigen Angaben und gehen datensparsam vor; Details im Datenschutzhinweis.
Arbeitssicherheit — Allgemeine Unterweisung (Online-Selbstlernkurs)
Online-Selbstlernkurs · Videos kostenlos · optional Abschlussprüfung + Teilnahmebescheinigung (PDF). Deckt den allgemeinen Teil der Unterweisung ab.
Häufige Fragen
Wie oft muss unterwiesen werden?
Bei der Einstellung und danach mindestens einmal jährlich (§ 4 DGUV Vorschrift 1) sowie anlassbezogen bei Veränderungen oder nach Unfällen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.
Ist das die jährliche Unterweisung (Jahresunterweisung)?
Ja. Dieser Kurs eignet sich als jährliche Arbeitsschutzunterweisung — oft „Jahresunterweisung“ genannt — für den allgemeinen Teil nach § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1. Die betriebsspezifische Unterweisung ergänzt der Arbeitgeber.
Zählt eine Online-Unterweisung rechtlich?
Ja, sofern die Inhalte verständlich vermittelt werden, der Lernerfolg kontrolliert wird und die Teilnahme dokumentiert ist. Genau das leisten Module, Quiz, Abschlussprüfung und die PDF-Bescheinigung.
Ersetzt der Kurs die betriebsspezifische Unterweisung?
Nein. Er deckt den allgemeinen Teil ab; die arbeitsplatz- und betriebsspezifische Unterweisung ergänzt der Arbeitgeber.
Was droht bei fehlender Unterweisung?
Ein Versäumnis kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und zieht Haftungs- sowie Versicherungsrisiken nach sich — besonders, wenn nach einem Unfall keine dokumentierte Unterweisung vorliegt.
Gilt das auch fürs Büro und Homeoffice?
Ja. Die Unterweisungspflicht nach § 12 ArbSchG gilt branchenübergreifend, auch für Büro- und Bildschirmarbeit sowie mobiles Arbeiten.
Muss der Arbeitgeber die Unterweisung dokumentieren?
Ja. Die Dokumentation ist nach § 4 DGUV Vorschrift 1 vorgeschrieben; die PDF-Teilnahmebescheinigung dient als Nachweis.
Was kostet der Kurs?
Die Videos sind kostenlos. Nur die optionale Abschlussprüfung mit Teilnahmebescheinigung kostet 29 € inkl. MwSt.
Wie lange ist die Bescheinigung gültig?
Ein Jahr — passend zur jährlichen Wiederholungspflicht.
Jetzt starten — Nachweis für Ihre Unterweisungspflicht
Lernvideos kostenlos ansehen, Abschlussprüfung ablegen, Teilnahmebescheinigung sofort als PDF für Ihre Dokumentation erhalten.
Zum kostenlosen Selbstlernkurs📖 Ratgeber: Arbeitsschutz-Unterweisung — Pflicht, Häufigkeit & Nachweis · Auch relevant: IfSG-Folgebelehrung