ARBSCHG § 12 · DGUV VORSCHRIFT 1

Arbeitssicherheit — allgemeine Unterweisung online & jederzeit

Die allgemeine Arbeitsschutz-Unterweisung nach § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV Vorschrift 1 — als Online-Selbstlernkurs im eigenen Tempo. Sechs kurze Module für Erst- und jährliche Unterweisung. Lernvideos kostenlos; optional Abschlussprüfung + Teilnahmebescheinigung für 29 € inkl. MwSt, gültig 1 Jahr.

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Arbeitsschutzunterweisung online — warum sie Pflicht ist

Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten „ausreichend und angemessen" über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen — mit Anweisungen und Erläuterungen, die auf ihren Arbeitsplatz ausgerichtet sind. Das Gesetz nennt ausdrücklich die Anlässe: bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich sowie bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien — jeweils vor Aufnahme der Tätigkeit.

§ 12 verlangt zudem, die Unterweisung „an die Gefährdungsentwicklung anzupassen und erforderlichenfalls regelmäßig zu wiederholen". Wie oft, konkretisiert § 4 der DGUV Vorschrift 1: mindestens einmal jährlich — und dokumentiert.

Diesen allgemeinen Teil der Unterweisung bilden wir online ab: sechs kurze Module, jederzeit abrufbar, im eigenen Tempo.

Wann unterwiesen werden muss

Eine Unterweisung ist nicht nur „einmal im Jahr" fällig, sondern immer dann, wenn sich etwas ändert:

Der Kurs eignet sich als jährliche Grund- und Auffrischungsunterweisung für den allgemeinen Teil.

Für wen geeignet

Für Beschäftigte praktisch aller Branchen — Büro, Lager, Produktion, Handwerk, Reinigung, Handel und Dienstleistung, auch im Homeoffice — sowie für Arbeitgeber, die die allgemeine Unterweisung effizient und nachweisbar organisieren möchten.

Branchenspezifische Einstiege:

Arbeitsschutz Gastronomie → Arbeitsschutz Handwerk → Arbeitsschutz Pflege →

Inhalte (6 Module)

Der Kurs führt durch die Grundlagen des betrieblichen Arbeitsschutzes:

Nach jedem Modul ein Quiz, am Ende eine Abschlussprüfung.

Was droht ohne Unterweisung?

Die Unterweisungspflicht ist keine Formsache. Wird sie versäumt, kann das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden; hinzu kommen zivil- und gegebenenfalls strafrechtliche Haftungsrisiken sowie Nachteile beim Versicherungsschutz, wenn nach einem Unfall keine dokumentierte Unterweisung vorliegt. Eine nachweisbare Unterweisung schützt daher beide Seiten — Beschäftigte wie Betrieb.

Allgemeiner Teil — wichtiger Hinweis

Dieser Kurs deckt den allgemeinen Teil der Unterweisung ab. Die arbeitsplatz- und betriebsspezifische Unterweisung (konkrete Maschinen, Verkehrswege, Gefahrstoffe, Notfallorganisation Ihres Betriebs) muss der Arbeitgeber ergänzen; sie wird durch diese Bescheinigung nicht ersetzt. Die Verantwortung für die Unterweisung verbleibt beim Arbeitgeber.

Richtig dokumentieren

Der Nachweis der Unterweisung ist Pflicht (§ 4 DGUV Vorschrift 1). Nach bestandener Prüfung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung als PDF mit Name, Datum und Inhalten — als Beleg für die Unterweisungsdokumentation, die der Arbeitgeber aufbewahrt und im Ernstfall vorlegen kann.

Kosten & Bescheinigung

Die Lernvideos sind kostenlos. Optional buchbar ist die Abschlussprüfung mit Teilnahmebescheinigung für 29 € inkl. MwSt, gültig ein Jahr — passend zur jährlichen Wiederholung. Für die Bescheinigung verarbeiten wir nur die dafür nötigen Angaben und gehen datensparsam vor; Details im Datenschutzhinweis.

Arbeitssicherheit — Allgemeine Unterweisung (Online-Selbstlernkurs)

Online-Selbstlernkurs · Videos kostenlos · optional Abschlussprüfung + Teilnahmebescheinigung (PDF). Deckt den allgemeinen Teil der Unterweisung ab.

29 €
brutto, inkl. 19 % MwSt · Prüfung + Teilnahmebescheinigung
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Häufige Fragen

Wie oft muss unterwiesen werden?

Bei der Einstellung und danach mindestens einmal jährlich (§ 4 DGUV Vorschrift 1) sowie anlassbezogen bei Veränderungen oder nach Unfällen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren.

Ist das die jährliche Unterweisung (Jahresunterweisung)?

Ja. Dieser Kurs eignet sich als jährliche Arbeitsschutzunterweisung — oft „Jahresunterweisung“ genannt — für den allgemeinen Teil nach § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1. Die betriebsspezifische Unterweisung ergänzt der Arbeitgeber.

Zählt eine Online-Unterweisung rechtlich?

Ja, sofern die Inhalte verständlich vermittelt werden, der Lernerfolg kontrolliert wird und die Teilnahme dokumentiert ist. Genau das leisten Module, Quiz, Abschlussprüfung und die PDF-Bescheinigung.

Ersetzt der Kurs die betriebsspezifische Unterweisung?

Nein. Er deckt den allgemeinen Teil ab; die arbeitsplatz- und betriebsspezifische Unterweisung ergänzt der Arbeitgeber.

Was droht bei fehlender Unterweisung?

Ein Versäumnis kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und zieht Haftungs- sowie Versicherungsrisiken nach sich — besonders, wenn nach einem Unfall keine dokumentierte Unterweisung vorliegt.

Gilt das auch fürs Büro und Homeoffice?

Ja. Die Unterweisungspflicht nach § 12 ArbSchG gilt branchenübergreifend, auch für Büro- und Bildschirmarbeit sowie mobiles Arbeiten.

Muss der Arbeitgeber die Unterweisung dokumentieren?

Ja. Die Dokumentation ist nach § 4 DGUV Vorschrift 1 vorgeschrieben; die PDF-Teilnahmebescheinigung dient als Nachweis.

Was kostet der Kurs?

Die Videos sind kostenlos. Nur die optionale Abschlussprüfung mit Teilnahmebescheinigung kostet 29 € inkl. MwSt.

Wie lange ist die Bescheinigung gültig?

Ein Jahr — passend zur jährlichen Wiederholungspflicht.

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📖 Ratgeber: Arbeitsschutz-Unterweisung — Pflicht, Häufigkeit & Nachweis · Auch relevant: IfSG-Folgebelehrung

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