In 5 Schritten zur Bescheinigung
6 Module, im eigenen Tempo
29 €, beliebig oft
sofort, gültig 1 Jahr
Warum Arbeitsschutz in der Pflege so wichtig ist
Pflegekräfte heben und lagern täglich schwere Lasten, haben Kontakt mit Krankheitserregern, arbeiten im Schicht- und Nachtdienst und stehen unter hoher psychischer Belastung. Muskel-Skelett-Erkrankungen und Infektionsgefährdungen zählen hier zu den häufigsten arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken. Deshalb verlangt § 12 Arbeitsschutzgesetz eine Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit und § 4 DGUV Vorschrift 1 die mindestens jährliche Wiederholung. Den allgemeinen Teil dieser Unterweisung bilden wir online ab — flexibel für Schichtdienst und wechselnde Teams.
Typische Gefährdungen in Kranken- & Altenpflege
Der Kurs sensibilisiert für die Gefahren, die im Pflegealltag am häufigsten zu Beschwerden und Unfällen führen:
- Heben, Tragen & Umlagern — Rücken- und Gelenkbelastung, Muskel-Skelett-Erkrankungen
- Infektionsgefährdung — Kontakt mit Krankheitserregern und Biostoffen
- Nadelstich- und Schnittverletzungen — Kanülen, spitze und scharfe Instrumente
- Haut- und Gefahrstoffbelastung — Desinfektions- und Reinigungsmittel, feuchte Arbeit
- Schicht- und Nachtarbeit — Belastung des Biorhythmus
- Psychische Belastung und Gewalt — Zeitdruck, Nähe, herausforderndes Verhalten
- Sturz- und Rutschgefahr sowie Umgang mit medizinischen Geräten
Was der Online-Kurs abdeckt — und was der Betrieb ergänzt
Dieser Kurs deckt den allgemeinen Teil der Arbeitsschutzunterweisung ab: Rechte und Pflichten, das System des Arbeitsschutzes, Erste Hilfe und Brandschutz, sicherer Umgang mit Arbeitsmitteln und PSA, Ergonomie sowie psychische Belastung. Die tätigkeitsbezogene Unterweisung — etwa zu Biostoffen, Hautschutz, konkreten Hebe- und Transferhilfen und den Betriebsanweisungen Ihrer Einrichtung — muss der Arbeitgeber ergänzen; sie wird durch diese Bescheinigung nicht ersetzt. Die Verantwortung für die Unterweisung verbleibt beim Arbeitgeber.
Küchen- und Verpflegungskräfte: zusätzlicher Nachweis
Wer in der Einrichtung mit Lebensmitteln umgeht (Küche, Verpflegung, Servicewagen), benötigt neben der Arbeitsschutzunterweisung in der Regel auch die Hygienebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4, alle zwei Jahre) — ein eigener Nachweis. Auch das gibt es bei uns online: zur IfSG-Folgebelehrung →
Für wen die Unterweisung gilt
Für alle Beschäftigten in der Pflege — examinierte Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte, Betreuungs- und Alltagsbegleitung, Hauswirtschaft und Reinigung — in Kranken- und Altenpflege, ambulanten Diensten und stationären Einrichtungen. Ausdrücklich einbezogen sind Aushilfen, Auszubildende, Praktikanten und FSJ-Kräfte. Verantwortlich für Durchführung und Dokumentation ist der Arbeitgeber.
Richtig dokumentieren
Der Nachweis der Unterweisung ist Pflicht (§ 4 DGUV Vorschrift 1). Nach bestandener Prüfung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung als PDF mit Name, Datum und Inhalten — als Beleg für die Unterweisungsdokumentation, die die Einrichtung aufbewahrt und im Ernstfall vorlegen kann.
Arbeitsschutz Pflege — Allgemeine Unterweisung (Online-Selbstlernkurs)
Online-Selbstlernkurs · Videos kostenlos · optional Abschlussprüfung + Teilnahmebescheinigung (PDF). Deckt den allgemeinen Teil der Unterweisung ab.
Häufige Fragen
Wie oft muss in der Pflege unterwiesen werden?
Bei der Einstellung und danach mindestens einmal jährlich (§ 4 DGUV Vorschrift 1) sowie anlassbezogen — etwa bei neuen Hilfsmitteln, Verfahren oder nach einem Vorfall. Die Teilnahme ist zu dokumentieren.
Ersetzt der Kurs die Unterweisung zu Biostoffen und Hilfsmitteln?
Nein. Der Kurs vermittelt den allgemeinen Teil der Arbeitsschutzunterweisung. Die tätigkeitsbezogene Unterweisung — etwa zu Biostoffen, Hautschutz, konkreten Hebe- und Transferhilfen oder Betriebsanweisungen — ergänzt der Arbeitgeber vor Ort.
Gilt der Kurs für ambulante und stationäre Pflege?
Ja, der allgemeine Teil gilt für Kranken- und Altenpflege, ambulante Dienste, stationäre Einrichtungen und Betreuung. Einrichtungsspezifische Themen ergänzt der Arbeitgeber.
Brauchen Küchenkräfte in der Einrichtung zusätzlich eine Hygienebelehrung?
Ja. Wer in der Einrichtung mit Lebensmitteln umgeht (Küche, Verpflegung), benötigt zusätzlich die IfSG-Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 — ein eigener Nachweis, unabhängig von der Arbeitsschutzunterweisung.
Ist die Online-Unterweisung in der Pflege rechtlich zulässig?
Ja, sofern die Inhalte verständlich vermittelt werden, der Lernerfolg kontrolliert wird und die Teilnahme dokumentiert ist — das leisten Module, Quiz, Abschlussprüfung und die PDF-Bescheinigung. Die tätigkeitsbezogene Unterweisung ergänzt der Arbeitgeber.
📖 Allgemeine Übersicht: Arbeitsschutz-Unterweisung online (alle Branchen) · Für Küchenkräfte zusätzlich: IfSG-Folgebelehrung