IfSG § 43 ABS. 4 · LEBENSMITTELHYGIENE

IfSG-Folgebelehrung für Lebensmittelpersonal — online & jederzeit

Die regelmäßige Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz für alle, die mit Lebensmitteln umgehen — komplett online im eigenen Tempo. Die Lernvideos sind kostenlos; optional buchbar sind Abschlussprüfung und Teilnahmebescheinigung als PDF für 19 € inkl. MwSt, gültig 2 Jahre.

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Was ist die IfSG-Folgebelehrung?

Wer gewerblich mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgeht, benötigt nach dem Infektionsschutzgesetz eine Belehrung. Die Erstbelehrung erfolgt einmalig durch das Gesundheitsamt (§ 43 Abs. 1 IfSG). Danach muss der Arbeitgeber die Beschäftigten regelmäßig erneut belehren — die Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG, in der Praxis alle zwei Jahre.

Diese Folgebelehrung können Sie bei uns vollständig online absolvieren: rund 25 Minuten Video in sechs kurzen Modulen, jederzeit abrufbar und im eigenen Tempo.

Für wen ist sie Pflicht?

Betroffen sind alle, die beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen mit bestimmten Lebensmitteln direkt oder indirekt in Berührung kommen — etwa in Gastronomie, Küchen, Lebensmittelproduktion, Bäckereien oder im Handel. Der Arbeitgeber ist verantwortlich, die Folgebelehrung zu dokumentieren.

Inhalte & Ablauf

Der Kurs behandelt Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote, die Mitteilungspflicht der Beschäftigten, besonders gefährdete Lebensmittel, Krankheitserreger und Übertragungswege sowie Personal- und Betriebshygiene. Nach jedem Modul ein kurzes Quiz; am Ende eine Abschlussprüfung.

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie Ihre Teilnahmebescheinigung als PDF — vom Arbeitgeber zur Dokumentation aufzubewahren und der Behörde auf Verlangen vorzulegen.

Kosten & Bescheinigung

Die Lernvideos sind kostenlos. Kostenpflichtig ist nur die optionale Abschlussprüfung mit Teilnahmebescheinigung für 19 € inkl. MwSt, gültig zwei Jahre. Hinweis: Diese Folgebelehrung setzt eine bereits erfolgte Erstbelehrung beim Gesundheitsamt (§ 43 Abs. 1) voraus und ersetzt diese nicht.

IfSG-Folgebelehrung — Online-Selbstlernkurs

Online-Selbstlernkurs · Videos kostenlos · optional Abschlussprüfung + Teilnahmebescheinigung (PDF). Jederzeit starten, beliebig oft wiederholbar.

19 €
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Häufige Fragen

Wie oft ist die Folgebelehrung nötig?

Nach der Erstbelehrung in der Praxis alle zwei Jahre durch den Arbeitgeber.

Brauche ich einen Arzt oder das Gesundheitsamt?

Nein. Die Folgebelehrung darf der Arbeitgeber selbst oder durch einen Dienstleister wie uns durchführen — kein Arzt nötig. Nur die Erstbelehrung läuft über das Gesundheitsamt.

Was kostet der Kurs?

Die Videos sind kostenlos. Nur die optionale Abschlussprüfung mit Teilnahmebescheinigung kostet 19 € inkl. MwSt.

Wie lange ist die Bescheinigung gültig?

Zwei Jahre ab Ausstellung.

Kann ich jederzeit starten?

Ja, der Kurs ist jederzeit online verfügbar und im eigenen Tempo absolvierbar.

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