Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeines

Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung dürfen Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag nicht auf Dritte übertragen werden. Bis zu einer gegenteiligen Vereinbarung gelten diese Bedingungen für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr, auch wenn bei einer bestehenden Geschäftsverbindung nicht ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird.

Angebote

Angebote sind stets, auch wenn nicht besonders verabredet, freibleibend. An Abbildungen, Mustern, Zeichnungen, Plänen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, körperlicher oder unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf es unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

Aufträge

Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns bestätigt worden sind. Erfolgt ohne Bestätigung unverzüglich eine Lieferung, so gilt die Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung.

Mit der Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen (einzusehen unter https://ladotec.de/agb) der ladotec GmbH anerkannt. Anmeldungen sind verbindlich und müssen ggf. schriftlich storniert werden. Bei Absagen, die später als 4 Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn erfolgen oder bei Nichterscheinen, erheben wir die volle Teilnahmegebühr; maßgebend ist das Datum des Poststempels. Selbstverständlich können Sie Ihre Anmeldung auf einen Ersatzteilnehmer übertragen oder an einer folgenden Schulung teilnehmen. Muss eine Veranstaltung aus unvorhersehbaren Gründen abgesagt werden, erfolgt eine sofortige Benachrichtigung und eine kostenfreie Umbuchung auf ein späteres Seminar.

In Ausnahmefällen behalten wir uns den Wechsel des Veranstaltungsortes, der Referenten, Trainer und/oder Änderungen im Programmablauf vor. In jedem Fall beschränkt sich jedoch die Haftung der ladotec GmbH ausschließlich auf die Teilnahmegebühr. Teilnahmegebühren überweisen Sie bitte erst nach Eingang der Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig.

Lieferung

Für jeden einzelnen Auftrag bleibt die Vereinbarung der Lieferzeit vorbehalten. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen und kaufmännischen Fragen sowie eventueller erforderlicher Genehmigungen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiterhin die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Dies gilt nur, wenn die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Die Lieferfrist gilt mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten.

Etwaige vom Besteller innerhalb der Lieferfrist verlangte Änderungen in der Ausführung des Liefergegenstandes unterbrechen und verlängern die Lieferfrist entsprechend. Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Lieferfristen kann nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Fabrikationsganges übernommen werden. Auch steht die Lieferfrist unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Die Folgen höherer Gewalt, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Mangel an Roh- und Hilfsstoffen, unverschuldete Nichtbelieferung mit Vormaterial und andere unvorhergesehene Umstände bei uns und unseren Lieferanten berechtigen uns, die Lieferverbindlichkeit ganz oder teilweise aufzuheben. In diesen Fällen sind wir berechtigt, ohne Gewährung von Schadensersatz vom Vertrag zurückzutreten.

Zu einer Nachlieferung der ausgefallenen Warenmenge sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen. Es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass der Besteller auf jegliche Art von Schadensersatz verzichtet. Weitere Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Bestellers, die auf Verletzung unserer vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten beruhen, sind ausgeschlossen. Wir haften nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Produktionsstillstand, Produktionsausfallkosten oder sonstige Vermögensschäden. Der Lieferer hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, falls ihm die Zahlungsfähigkeit des Bestellers zweifelhaft erscheint. Mit Verlassen des Lagers oder mit der Meldung der Versandbereitschaft geht die Gefahr auf den Käufer über. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel erfolgt mangels besonderer Weisung nach bestem Ermessen ohne Haftung für billigste und schnellste Verfrachtung. Der Versand geht stets – auch im Falle des Eigentumsvorbehalts – auf Gefahr des Auftraggebers. Die Verpackung erfolgt nach unserem Ermessen. Produktänderungen aufgrund technischen Fortschritts bleiben vorbehalten.

Nimmt der Besteller den Liefergegenstand nicht zum mitgeteilten oder vereinbarten Zeitpunkt ab, so ist er trotzdem zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet. Die Einlagerung des Liefergegenstandes erfolgt in diesem Fall durch uns auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Falls der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere der Abnahme des Liefergegenstandes und der Zahlung des Kaufpreises, nicht nachkommt, steht es uns frei, vom Liefervertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen „Nichterfüllung“ zu verlangen. Bei Rücklieferungen von gelieferten Waren wird eine Wiedereinlagerungsgebühr von mindestens 15 % (gilt nur für Standard-Ersatzteile) in Rechnung gestellt. Werden die Waren extra besorgt, kann die Wiedereinlagerungsgebühr bis zu 50 % betragen. Bei Sonderanfertigungen und Anfertigung nach Zeichnung ist eine Rückgabe nicht möglich.

Gewährleistung

Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang, schriftlich mitzuteilen, andernfalls gilt die Ware als abgenommen und geliefert wie bestellt. Andere Mängel sind unverzüglich nach Feststellung zu rügen. Mängelansprüche setzen voraus, dass der Besteller seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügenobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Beim Auftreten von Mängeln ist die Be- oder Verarbeitung bzw. die Arbeit mit der Maschine sofort einzustellen. Der Lieferer gewährleistet eine dem Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des Kaufgegenstandes in Werkstoff und Werkarbeit während einer Dauer von 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrenübergang. Bei mehrschichtigem Betrieb beträgt die Gewährleistung 6 Monate nach Inbetriebnahme. Bei einem Mangel des Kaufsachens sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Die Kosten des Ersatzstückes, einschließlich Versand, trägt der Lieferer, soweit die Beanstandung berechtigt ist. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.

Gesamthaftung

Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 5 vorgesehen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der bestehenden Geschäftsverbindung getilgt hat. Die Annahme von Wechseln oder Schecks gilt nur zahlungshalber. Wird die gelieferte Ware in einen anderen Gegenstand eingebaut, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht; vielmehr gilt Miteigentum nach den Wertverhältnissen an dem neuen Gegenstand als vereinbart.

Geschäftsverkehr Ausland

Für den gesamten geschäftlichen Schrift- und Dokumentenverkehr in einer fremden Sprache ist die deutsche Übersetzung maßgebend.

Datenschutz

Der Besteller ist damit einverstanden, dass alle Daten aus dem geschäftlichen Schriftverkehr zur Bearbeitung der Ware/Leistung bei uns gespeichert und, soweit erforderlich, an Dritte übermittelt werden.

Zahlung

Zahlungskonditionen sind auf jeder Rechnung ausgewiesen. Ansonsten gilt: Zahlungen sind 14 Tage nach Ausstellungsdatum ohne Abzug fällig und frei unserer Zahlstelle zu leisten. Der Kaufpreis ist jedoch sofort fällig, wenn der Käufer uns gegenüber mit anderen Forderungen in Zahlungsverzug kommt oder wenn uns die Unsicherheit seiner Vermögenslage bekannt wird.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist 37339 Kirchworbis Erfüllungsort. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist Kirchworbis. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, ausdrücklich als vereinbart; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Teilunwirksamkeit

Der Kauf- und Lieferungsvertrag sowie diese Bedingungen bleiben auch bei etwaiger rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich.